• eniky GmbH - Joomla und Wordpress, Webdesign
    Alles, was Sie für den perfekten web-Auftritt brauchen

    Faucherweg 23A - 13599 Berlin, Germany
    Tel.: 49 30 84 41 49 94

  • Jürgens Fahrschule
    Mit Spass und Freude fahren lernen
    Goebelstraße 10 - 13627 Berlin-Charlottenburg
    Tel.: 49 30 37 44 93 95

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die folgenden Personen, Vereine und Unternehmen unterstützen unseren Tauchclub durch Beratung, Spenden und Fördermittel:

 

  • Aktion Mensch: Wir erhalten Fördermittel von der Aktion Mensch für soziale Projekte für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche.

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    Faucherweg 23A - 13599 Berlin, Germany
    Tel.: +49 30 84 41 49 94

  • Landessportbund Berlin e. V.
    Jesse-Owens-Allee 2 - 14053 Berlin, Germany

    Tel.: +49 30 30 002 - 0

 

  • Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Berlin e.V.
    Hanns-Braun-Straße 1 - 14053 Berlin, Germany

    Tel.: +49 30 30833870

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Interessenten!

Wie die meisten Sportvereine freuen auch wir uns über neue Mitglieder.

Allerdings gehen wir davon aus, dass Sie uns erst einmal kennenlernen möchten, um festzustellen, ob unser Tauchclub mit seinen Angeboten Ihren Vorstellungen entspricht. 

 

Umgekehrt wollen auch wir erfahren, ob Sie sich mit unseren sozialen Tugenden und Zielen identifizieren können. Um das herauszufinden, sollten wir uns bei einem persönlichen Gespräch kennenlernen. Das trifft besonders dann zu, wenn Sie Kinder in unserem Tauchklub anmelden möchten.

  

Vorab können Sie sich schon einmal auf unserer Internetseite ein Bild von unserem Tauchclub machen. Um ein persönliches Treffen zu vereinbaren, rufen Sie uns bitte in unserer Geschäftsstelle an.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

 

Internet: https://www.die-inklusionsmacher.de/

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0176-73217454 (freitags 18 bis 19 Uhr)

 

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Aufgrund des § 72 a SGB VIII müssen Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Nach § 7 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche alle Personen unter 18 Jahre. Ein erweitertes Führungszeugnis kann grundsätzlich ab 14 Jahre beantragt werden.

Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses händigt der Tauchclub Berlin-Siemensstadt e.V. seinen Mitgliedern ein Antragsformular aus. Mit diesem Formular kann das Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt kostenfrei beantragt werden.

 

Das erweiterte Führungszeugnis muss dem Vereinsvorsitzenden zur Einsicht vorgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Vorlage darf das erweiterte Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein. Die Kontrolle des jeweiligen Mitglieds muss alle 5 Jahre erfolgen.

Wenn ein Clubmitglied kein erweitertes Führungszeugnis vorlegt, muss es von Tätigkeiten die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, ausgeschlossen werden. Hierzu zählen in erster Linie Kontakte in Schwimmbädern, in Toiletten, Duschen und Umkleidekabinen.

 

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Mitglieder, die aus sozialen Gründen zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages nicht in der Lage sind, können auf Antrag ganz oder teilweise von der Beitragszahlung befreit werden. Der Antrag muss begründet werden. Über den Erlass der Beitragspflicht beschließt der Vorstand.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch Gemeinschaftsstunden werden auch Mitglieder in die Clubarbeit einbezogen, die normalerweise am Clubleben so gut wie nicht teilnehmen. Das stärkt die Gemeinschaft. Aufgrund der Tatsache, dass viele Mitglieder beteiligt werden, sinkt die Belastung des Einzelnen. Zukünftig müssten eventuell einige erforderliche Arbeiten vergeben werden, das würde zu einer zusätzlich finanziellen Belastung des Clubs führen. Durch Gemeinschaftsstunden der Mitglieder kann das verhindert werden.

Aus diesem Grund wurde in der Gründungsversammlung beschlossen, Gemeinschaftsstunden sind Pflichtstunden und müssen von alle Mitgliedern im Alter von 18 bis 65 Jahren geleistet werden. Mitglieder die Jünger oder Älter sind können sich freiwillig an vorgesehenden Maßnahmen beteiligen (§ 7 der Satzung). Die Stundenzahl beträgt pro Jahr und Mitglied, 10 Stunden. Die Höhe des finanziellen Ausgleichs beträgt pro nicht geleisteter Gemeinschaftsstunde EUR 10,-.

Pflichtstunden können zum Beispiel  als Rettungsschwimmer, Trainer, Ausbildungsleiter, Betreuer, Beiratsmitglieder, Vorstandsmitglieder und bei der Einlasskontrolle im Schwimmbad Wilmersdorf 2 geleistet werden. Natürlich ist auch die Begleitung unserer behinderten Taucher eine wichtige ehrenamtliche Tätigkeit.

Stundenzettel, auf denen der Nachweis der Pflichtstunden dokumentiert wird, kann hier runtergeladen werden:

Stundenzettel

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