Voraussetzungen und Formalien
- Nachweis der Schwimmfähigkeit
- Tauchärztliche Freigabe
Vorbemerkung
Der i.a.c. H 3-Taucher hat aus taucherischer Sicht ein derartiges Handicap, dass eine Tauchausbildung mit Brevetierung nicht möglich ist. Es bedarf eines Basic Instructors ZH und einem zweiten Sicherungstaucher ZH, um den H3 Taucher (Special Care Diver) unter Wasser zu führen. Das Tauchen wird eher als Therapieform gesehen oder als Erlebnisvermittlung für jene, die nicht an der Handicapped H 1/H 2 Ausbildung teilnehmen können.
Theoretische Einweisung
- Druckausgleich beim Tauchen mit DTG
- Atmung beim Tauchen mit DTG
- 5 Unterwasserzeichen
Schnuppertauchgang im Pool oder poolähnlichen Verhältnissen. Bei den Tauchgängen wird Folgendes geübt:
- H 3 Diver taucht ohne Übungen auf 3 m (maximal auf 5 m nach tauchärztlicher Freigabe) nach den Sicherheitsstandards von i.a.c.
- Der Ausbilder spricht mit dem Teilnehmer in angenehmer Atmosphäre über die positiven Eindrücke während des Schnuppertauchganges und beantwortet eventuelle Fragen zum Sporttauchen und zur Tauchausbildung.
Beurkundung
- Der Tauchgang wird im Logbuch eingetragen. Ggf. gibt es eine Urkunde. Bei der Beurkundung wird nochmals darauf hingewiesen, dass dies kein Brevet ist und zum Tauchen eine fundierte Ausbildung durch einen Tauchlehrer ZH mit Ausbildung zum Physiotherapeuten oder Therapeuten erforderlich ist.
Lehrbuch, Pool/Basisgebühr und Urkunde sind nicht im Preis enthalten!
Vertragspartner für die Tauchausbildung ist der durchführende Tauchlehrer. Der 1. Berliner Inklusions-Tauchclub e.V. ist zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner.