Clubmitglieder, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben, sind grundsätzlich berechtigt, innerhalb unserer Schwimmbadzeiten unsere Wasserflächen unentgeltlich zu nutzen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein gültiges Tauchtauglichkeitsattest vorgezeigt wird.

 

  • Kinder ab 6 Jahren mit oder ohne Behinderung können bei uns grundsätzlich schwimmen lernen.
  • Kinder ab 10 Jahren mit oder ohne Behinderung können bei uns grundsätzlich Tauchen lernen. 
  • Erwachsene ab 18 Jahren mit oder ohne Behinderung können bei uns grundsätzlich Tauchen, sofern sie einen Tauchschein haben. 
  • Erwachsene ab 18 Jahren mit oder ohne Behinderung können bei uns grundsätzlich das Tauchen erlernen.
  • Folgende Kurse bieten wir unentgeltlich an, wenn 2 Jahres-Mitgliedsbeiträge von z. Z. 250 €/pro Jahr bezahlt wurden:

 

  • Alle Sonderkurse (SK), die für die Ausbildung der vorbezeichneten Kurse erforderlich sind, werden vom Tauchclub nicht unentgeltlich angeboten.
  • Unser Tauchclub stellt Ihnen im begrenzten Umfang Leihausrüstung unentgeltlich zur Verfügung (zeitlich begrenzt).

 

Unsere Tauchausbildung erfolgt grundsätzlich in Gruppen und nach Terminvorgaben des Tauchclubs. Ein Anspruch auf Einzelausbildung besteht grundsätzlich nicht. In den vorstehend genannten Clubleistungen sind Schulungsmaterialien, Basis- und sonstige Eintrittsgelder sowie Brevetgebühren nicht enthalten. Kosten für die vorbezeichneten Leistungen sind nicht an den Tauchclub, sondern direkt an die Leistungserbringer (Tauchlehrer) zu zahlen.

 

Unterbricht ein Clubmitglied seine Ausbildung länger als ein Jahr, muss die Ausbildung in Gänze neu begonnen werden. Ein Anspruch auf unentgeltliche Nachschulung besteht nicht.

 

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie unseren Herrn Anlauf an,

Tel.: 0176-73217454. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

 

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