Aufgrund des § 72 a SGB VIII müssen Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Nach § 7 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche alle Personen unter 18 Jahre. Ein erweitertes Führungszeugnis kann grundsätzlich ab 14 Jahre beantragt werden.

Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses händigt der Tauchclub Berlin-Siemensstadt e.V. seinen Mitgliedern ein Antragsformular aus. Mit diesem Formular kann das Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt kostenfrei beantragt werden.

 

Das erweiterte Führungszeugnis muss dem Vereinsvorsitzenden zur Einsicht vorgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Vorlage darf das erweiterte Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein. Die Kontrolle des jeweiligen Mitglieds muss alle 5 Jahre erfolgen.

Wenn ein Clubmitglied kein erweitertes Führungszeugnis vorlegt, muss es von Tätigkeiten die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, ausgeschlossen werden. Hierzu zählen in erster Linie Kontakte in Schwimmbädern, in Toiletten, Duschen und Umkleidekabinen.

 

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